Viele Hochschulen in den Golfstaaten und in der gesamten arabischen Welt legen für jeden Kurs einen Höchstanteil an Veranstaltungen fest, die Studierende versäumen dürfen. Wer ihn überschreitet, wird in der Regel von der Abschlussprüfung dieses Kurses ausgeschlossen. Wer die Anwesenheitsregeln seiner Hochschule kennt und den eigenen Fehlzeitenanteil früh prüft, vermeidet eine der unnötigsten Arten, einen Kurs zu verlieren.
Die Regeln unterscheiden sich zwischen Hochschulen und manchmal sogar zwischen Fakultäten derselben Hochschule. Verstehen Sie die Zahlen unten als Beispiele, und prüfen Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung, im Kursplan (Syllabus) und in Ihrem Studierendenportal, welche Regel für Sie gilt.
Wie Fehlzeitengrenzen meist funktionieren
Das übliche Modell besteht aus drei Teilen:
- Eine Grenze für jeden Kurs, ausgedrückt als Anteil der geplanten Veranstaltungen oder Kontaktstunden des Kurses. Eine Grenze von 25 % ist ein verbreitetes Beispiel: Studierende müssen mindestens drei Viertel der Veranstaltungen besuchen.
- Warnungen unterwegs, zum Beispiel eine erste Warnung bei etwa 10 % und eine zweite bei etwa 15 bis 20 %, damit Studierende davon erfahren, solange noch Zeit ist.
- Ausschluss an der Grenze. Wer sie überschreitet, darf die Abschlussprüfung in diesem Kurs nicht ablegen. Viele Hochschulen tragen dafür eine besondere Note ein, oft als DN (denied, also verweigert) angezeigt, und werten sie im GPA als nicht bestanden.
Die Grenze gilt für jeden Kurs einzeln. Volle Anwesenheit in vier Kursen gleicht zu viele Fehlzeiten im fünften nicht aus.
So berechnen Sie Ihren Fehlzeitenanteil
Die Formel ist einfach: Fehlzeitenanteil = versäumte Stunden (oder Veranstaltungen) ÷ alle geplanten Stunden (oder Veranstaltungen) im Semester × 100. Was Studierende ins Stolpern bringt, ist die Einheit. Manche Hochschulen zählen Stunden, andere Veranstaltungstermine, und eine Vorlesung von 75 Minuten kann als eine Veranstaltung oder als eineinviertel Stunden zählen.
Beispiel 1: drei einstündige Vorlesungen pro Woche
Ein Kurs mit 3 Leistungspunkten findet sonntags, dienstags und donnerstags jeweils eine Stunde lang statt, über ein Semester von 15 Wochen. Das sind 45 Stunden, und 25 % von 45 sind 11,25 Stunden. Erlaubt sind 11 versäumte Vorlesungen; die 12. Fehlzeit bedeutet, dass die Grenze überschritten ist.
Beispiel 2: zwei Vorlesungen von 75 Minuten pro Woche
Derselbe Kurs findet montags und mittwochs jeweils 75 Minuten lang statt, das ergibt 30 Vorlesungen. Ein Viertel von 30 ist 7,5, also sind 7 Fehlzeiten erlaubt, und die 8. überschreitet die Grenze. Hier ist das Ergebnis dasselbe, ob die Hochschule Vorlesungen oder Stunden zählt.
Beispiel 3: ein Kurs mit Labor
Manche Kurse verbinden Vorlesungen mit einer wöchentlichen Laborübung. Ein naturwissenschaftlicher Kurs mit 4 Leistungspunkten hat vielleicht drei einstündige Vorlesungen und ein zweistündiges Labor pro Woche: 45 Vorlesungsstunden und 30 Laborstunden in 15 Wochen. Je nach Ordnung gilt die Grenze für alle 75 Stunden zusammen oder für Vorlesungen und Labore getrennt. Vier versäumte Labortermine sind 8 Stunden. Das liegt deutlich unter 25 % von 75 Stunden (18,75), aber über 25 % der 30 Laborstunden (7,5), wenn Labore für sich gezählt werden.
| Wochenplan (15 Wochen) | Gesamt | Grenze von 25 % | Erlaubte Fehlzeiten |
|---|---|---|---|
| 3 einstündige Vorlesungen | 45 Stunden | 11,25 Stunden | 11 Vorlesungen |
| 2 Vorlesungen von 75 Minuten | 30 Vorlesungen | 7,5 Vorlesungen | 7 Vorlesungen |
| 1 dreistündige Abendvorlesung | 15 Vorlesungen (45 Stunden) | 3,75 Vorlesungen | 3 Vorlesungen |
| Ein wöchentliches Labor von 2 Stunden, getrennt gezählt | 30 Stunden | 7,5 Stunden | 3 Labortermine |
Sehen Sie sich den Abendkurs an: Drei Fehlzeiten sind das gesamte Kontingent, eine versäumte Woche kostet also viel. Veranstaltungen, die nie stattgefunden haben, etwa an Feiertagen, sollten nicht in die Gesamtzahl eingehen. Und fragen Sie nach, wie Ihre Hochschule rundet: Manche runden wie oben auf ganze Veranstaltungen ab, andere verwenden den genauen Prozentwert.
Entschuldigte Fehlzeiten: was meist anerkannt wird
Hochschulen gehen auf eine von zwei Arten mit entschuldigten Fehlzeiten um. Manche rechnen sie gar nicht auf die Grenze an. Andere zählen jede Fehlzeit und berücksichtigen Entschuldigungen erst, wenn sie entscheiden, ob ein Ausschluss aufgehoben wird. In beiden Fällen hilft eine Entschuldigung nur, wenn sie anerkannt wird, und das hängt meist von vier Dingen ab:
- Der Grund: Häufig anerkannt werden Krankheit oder ein Krankenhausaufenthalt mit ärztlichem Attest, der Tod eines nahen Angehörigen, ein offizieller Auftrag der Hochschule und ein offizieller Termin, der sich nicht verschieben lässt. Reisen und berufliche Verpflichtungen werden meist nicht anerkannt.
- Der Nachweis: ein offizielles ärztliches Attest oder Dokument, kein Foto auf dem Handy und keine persönliche Notiz.
- Die Frist: Viele Hochschulen verlangen die Entschuldigung innerhalb weniger Arbeitstage nach Ihrer Rückkehr, zum Beispiel innerhalb einer Woche.
- Der Weg: Sie geht über das Studierendenportal oder den Studierendenservice, nicht zwischen Tür und Angel an die Lehrperson.
Selbst bei anerkannten Entschuldigungen legen manche Hochschulen eine Obergrenze fest, ab der die Prüfung trotzdem nicht abgelegt werden darf, weil zu viel vom Kurs versäumt wurde, um ihn fair zu bewerten. In dieser Lage kann ein Rücktritt vom Kurs vor Ablauf der Frist besser sein als eine Ausschlussnote. Fragen Sie Ihren Studienberater, bevor Sie sich entscheiden.
Verspätungen und vorzeitiges Gehen
Bei den Verspätungsregeln verlieren Studierende am häufigsten den Überblick. Übliche Ansätze sind:
- Wer mehr als eine festgelegte Zahl von Minuten zu spät kommt, zum Beispiel 10 oder 15, gilt als abwesend.
- Eine festgelegte Zahl von Verspätungen, zum Beispiel drei, ergibt zusammen eine Fehlzeit.
- Wer ohne Erlaubnis vorzeitig geht, wird behandelt wie jemand, der zu spät kommt.
- In Live-Online-Vorlesungen erfasst die Lehrperson die Anwesenheit genau wie im Hörsaal; den Link zu öffnen heißt nicht immer, dass Sie als anwesend erfasst werden.
Lesen Sie den Kursplan in der ersten Woche. Dort legen Lehrende meist die Verspätungsregel des Kurses fest, im Rahmen dessen, was die Ordnung der Hochschule erlaubt.
Anwesenheit in Online- und Blended-Learning-Kursen
Immer mehr Kurse laufen teilweise oder ganz online, und die Anwesenheitsregeln gelten meist auch dort. Live-Online-Vorlesungen werden in der Regel wie Präsenzvorlesungen behandelt: Die Lehrperson erfasst, wer teilgenommen hat, und es gilt dieselbe Grenze. Einige Punkte überraschen Studierende immer wieder:
- Eine Aufzeichnung später anzusehen zählt selten als Teilnahme an der Live-Vorlesung, selbst wenn Sie sie vollständig ansehen.
- Dem Meeting-Link beizutreten und das Meeting in einem anderen Tab laufen zu lassen, zählt womöglich ebenfalls nicht, wenn die Lehrperson die Beteiligung während der Veranstaltung prüft.
- Eine schwache Verbindung ist nicht automatisch eine Entschuldigung. Bricht Ihre Verbindung ab, informieren Sie sofort die Lehrperson und halten Sie die Uhrzeit per Screenshot oder Notiz fest.
- Prüfen Sie bei Blended-Learning-Kursen, ob Online- und Präsenztermine auf dieselbe Grenze angerechnet werden oder getrennt.
Typische Fehler von Studierenden
- Tage statt Veranstaltungen zählen. Wer an einem Sonntag fehlt, versäumt womöglich drei Vorlesungen in drei verschiedenen Kursen.
- Annehmen, dass entschuldigte Fehlzeiten nie zählen. An manchen Hochschulen zählen sie, bis über die Entschuldigung entschieden ist.
- Das Labor vergessen. Labore werden oft getrennt gezählt, und ihr Kontingent ist viel kleiner.
- Die erste Woche unterschätzen. An vielen Hochschulen zählen Fehlzeiten ab der ersten geplanten Veranstaltung, nicht ab dem Tag, an dem Sie sich endlich angemeldet haben.
- Auf die Warnung warten. Wenn die zweite Warnung kommt, bleiben vielleicht nur noch eine oder zwei Fehlzeiten.
- Sich auf das Gedächtnis verlassen. Über das Ergebnis entscheiden die Aufzeichnungen der Lehrenden, prüfen Sie also das Portal statt Ihrer eigenen Zählung.
Was Studierende tun sollten
- Lesen Sie in der ersten Woche den Abschnitt zur Anwesenheit in der Ordnung Ihrer Hochschule und den Kursplan jedes Kurses.
- Berechnen Sie mit der Methode oben Ihr Kontingent für jeden Kurs, und schreiben Sie es auf.
- Prüfen Sie Ihre Anwesenheit alle ein bis zwei Wochen im Studierendenportal, und melden Sie Fehler sofort der Lehrperson, solange sie sich leicht korrigieren lassen.
- Reichen Sie Entschuldigungen fristgerecht, auf dem offiziellen Weg und mit offiziellen Nachweisen ein.
- Nehmen Sie eine erste Warnung ernst: Der verbleibende Spielraum ist kleiner, als er aussieht.
- Wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht beeinflussen können, nahe an der Grenze sind, besprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrem Studienberater, auch einen Rücktritt vom Kurs vor Ablauf der Frist.
Ein Kurs mit Prüfungsausschluss geht meist als nicht bestanden in Ihren GPA ein. Es lohnt sich also zu wissen, wie der GPA berechnet wird und wie stark ein einziger nicht bestandener Kurs ihn bewegen kann.
Was Lehrende tun sollten
- Erfassen Sie die Anwesenheit in jeder Veranstaltung, immer auf dieselbe Weise, ab der ersten Woche.
- Tragen Sie sie noch am selben Tag in das offizielle System ein, nicht auf Papier, das später abgetippt wird.
- Nennen Sie die Verspätungsregel des Kurses klar im Kursplan.
- Warnen Sie Studierende, wenn sie eine Schwelle erreichen, damit niemand erst in der Prüfungswoche von einem Ausschluss erfährt.
- Leiten Sie Entschuldigungen an die zuständige Stelle weiter, statt allein darüber zu entscheiden, damit alle Studierenden nach demselben Maßstab beurteilt werden.
- Gehen Sie vor der Abschlussprüfung die Liste der Studierenden über der Grenze mit dem Fachbereich und dem Studierendenservice durch.
Was Studierendenservice und Studierendensekretariat brauchen
In den letzten Wochen des Semesters wird die Anwesenheit zu einer Frage der Datenführung. Der Studierendenservice braucht eine verlässliche Liste der Studierenden mit Warnung und über der Grenze, nach Kurs und Kursgruppe, und zwar früh genug, um sie zu benachrichtigen und die Prüfungslisten vorzubereiten. Das klappt nur, wenn Lehrende die Anwesenheit einheitlich erfassen und das System die Prozentwerte für alle Studierenden gleich berechnet.
Wechsel der Kursgruppe in der Ummeldefrist verdienen besondere Sorgfalt: Fehlzeiten sollten mit in die neue Kursgruppe wandern. Unser Leitfaden zur Auswahl eines Systems für die Kursanmeldung behandelt das und weitere Anmelderegeln.
Wo Ilmoria ins Spiel kommt
In Ilmoria erfassen Lehrende die Anwesenheit für jede Kursgruppe, Studierende sehen ihre Fehlzeiten im Verhältnis zur Grenze, wer die Grenze überschreitet, wird von der Abschlussprüfung dieses Kurses ausgeschlossen, und der Studierendenservice kann Anwesenheitslisten als CSV exportieren. Das ist Teil der Plattform von Ilmoria für Hochschulen, neben Kursanmeldung, GPA und Studienstatus. Buchen Sie eine Demo, und wir führen Ihr Team durch alles.